Der Jahresbeginn ist für Arztpraxen traditionell eine der kritischsten Phasen in der Abrechnung. Neue Regelungen treten in Kraft, alte Fristen laufen ab, Abrechnungssoftware muss aktualisiert werden – und parallel läuft der Praxisbetrieb auf Hochtouren.
Dieser Artikel richtet sich an Praxisinhaber:innen, Praxismanager:innen und Abrechnungs-MFAs und zeigt, welche Punkte jetzt relevant sind – ohne Grundlagen-Wiederholung, sondern mit klarem Fokus auf Handlungsbedarf.
Warum der Jahresanfang für die Abrechnung in der Praxis besonders kritisch ist

Gerade der Jahresanfang entscheidet darüber, ob Abrechnungsfehler früh erkannt werden oder sich über Monate hinweg fortsetzen und erst bei Prüfungen auffallen. Zum Jahreswechsel treffen mehrere Faktoren zusammen:
- Neue oder angepasste Abrechnungsregelungen
- Abschluss der Quartalsabrechnung Q4/2025
- Software-Updates und neue EBM-Versionen
- Neue Budget- und RLV-Rahmenbedingungen
- Erhöhte Prüfanfälligkeit bei formalen Fehlern
Viele Abrechnungsprobleme in Praxen entstehen nicht durch fehlendes Wissen, sondern durch Routinefehler, etwa:
- Leistungen werden noch nach alten Regeln erfasst
- Neue Ziffern sind im System nicht aktiv
- Fristen werden übersehen
Wer die Abrechnung am Beginn des Jahres strukturiert angeht, reduziert das Risiko für das gesamte Abrechnungsjahr.
Die wichtigsten Abrechnungsänderungen zum Jahreswechsel 2025/2026
Was sich im EBM ab dem 1. Januar 2026 geändert hat:
Zum Jahresbeginn treten regelmäßig Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab in Kraft. Relevant sind dabei vor allem:
- Neue oder modifizierte Gebührenordnungspositionen
- Veränderte Abrechnungsvoraussetzungen
- Einschränkungen oder Wegfall bisheriger Leistungen
- Anpassungen bei delegierbaren oder digitalen Leistungen
Für die Praxis bedeutet das: nicht jede bisher etablierte Abrechnungsroutine ist automatisch noch korrekt.
Empfehlung: Prüfen Sie alle Änderungen aktiv, anstelle sie einfach nur zur Kenntnis zu nehmen:
- Welche Leistungen betreffen meine Fachrichtung?
- Welche Prozesse in der Praxis sind betroffen?
- Muss das Team neu geschult werden?
GOÄ zum Jahresstart 2026: Was Praxen beachten sollten
Auch wenn sich im Bereich der GOÄ nicht jedes Jahr grundlegende Neuerungen ergeben, ist der Jahreswechsel ein klassischer Fehlerzeitpunkt:
- Falsche Ziffern durch veraltete Vorlagen
- Uneinheitliche Abrechnung bei Selbstzahlerleistungen
- Fehlende Anpassung interner Preislisten
Gerade bei gemischten Praxen (GKV / Privat / Selbstzahler) lohnt sich ein kurzer, systematischer Check der GOÄ-Abrechnung zu Jahresbeginn.
Fristen, Termine und Pflichten im Januar 2026
Quartalsabrechnung Q4/2025: Das gilt jetzt
Im Januar steht die Abgabe der Quartalsabrechnung für Q4/2025 an. Die konkreten Fristen unterscheiden sich je nach der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Wichtig für Praxen:
- Fristversäumnisse können Honorarkürzungen nach sich ziehen
- Korrekturen sind nur innerhalb definierter Zeiträume möglich
- Formale Fehler fallen in diesem Quartal besonders häufig auf
Expertentipp:
Schieben Sie die Abgabe nicht bis zum letzten Tag auf. Prüfen Sie die Rückmeldungen der KV zeitnah und dokumentieren Sie Auffälligkeiten.
Weitere Melde- und Prüfpflichten zum Jahresbeginn
Neben der Quartalsabrechnung sollten Praxen im Januar auch folgende Punkte im Blick behalten:
- Vorbereitung auf Plausibilitätsprüfungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen mit Jahresbezug
- Vollständigkeit der Dokumentation
Gerade das erste Quartal ist häufig Referenz für spätere Prüfungen – saubere Abläufe zahlen sich langfristig aus.
Praxissoftware & Abrechnungssysteme: Diese Prüfungen sind zum Jahresbeginn Pflicht
Prüfen Sie Software-Updates, Stammdaten und Ziffern
Ein häufiger Fehler: Die Abrechnungssoftware wird zwar aktualisiert – aber nicht aktiv überprüft. Checkpunkte für den Jahresbeginn:
- Sind alle EBM-Updates korrekt eingespielt?
- Sind neue Ziffern aktiv und korrekt konfiguriert?
- Wurden weggefallene Leistungen deaktiviert?
- Stimmen Punktwerte und Stammdaten?
Diese Prüfungen sollten vor der ersten vollständigen Januar-Abrechnung erfolgen.
Typische Abrechnungsfehler in der Arztpraxis – und wie man sie vermeidet
Besonders häufig treten auf:
- Abrechnung nach alten Regeln
- falsche Kennzeichnungen (z. B. Vertretungsfälle)
- fehlende interne Freigaben
- unklare Zuständigkeiten im Team
Die gute Nachricht:
Diese Fehler sind vermeidbar, wenn die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.
Budget, RLV und Honorarausblick 2026
Der Jahresbeginn legt oft den Grundstein für das wirtschaftliche Ergebnis des gesamten Jahres. Praxisinhaber:innen sollten sich daher frühzeitig fragen:
- Welche Leistungen sind budgetiert?
- Welche extrabudgetär?
- Welche Auswirkungen haben Änderungen auf Fallwerte und Honorare?
Ein frühzeitiger Überblick ermöglicht Ihnen eine realistischere Planung, die gezielte Steuerung des Leistungsspektrums und sorgt garantiert für weniger Überraschungen im Jahresverlauf.
Abrechnung in der Arztpraxis organisieren: Rollen, Verantwortung und Teamstruktur
Gerade zum Jahresanfang (am besten im Januar) ist klar definierte Verantwortung entscheidend:
- Wer prüft Änderungen?
- Wer kontrolliert die Software?
- Wer gibt die Abrechnung final frei?
Abrechnung ist keine Einzelleistung, sondern Teamarbeit. Bewährt haben sich feste Abrechnungsroutinen, klare Vertretungsregelungen sowie eine kurze interne Abstimmung zum Jahresstart.
Fazit: Abrechnung in der Arztpraxis aktiv steuern statt nur reagieren
Der Jahresanfang und besonders der Januar ist kein Monat für „Abrechnung nebenbei“. Wer sich jetzt strukturiert vorbereitet, reduziert Risiken, spart Zeit und schafft die Grundlage für ein stabiles Abrechnungsjahr. Abrechnung bedeutet heute nicht nur korrekte Ziffern – sondern aktives Praxismanagement.

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Isabella Müller BubeckFachärztin für Allgemeinmedizin, Vaihingen/Enz
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